Support

Hier findet Ihr Antworten auf Eure Fragen rund um die Förderung – die Liste wird immer wieder aktualisiert.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird auf der Basis von Zuschüssen, die nicht zurück gezahlt werden müssen.

  • Im Games Bereich und bei den audiovisuellen Werken könnt Ihr 75% des bewilligten Zuschusses nach Bedarf abrufen. Das restlich Geld wird ausgezahlt, wenn Ihr nachgewiesen habt, dass Euer Projekt abgeschlossen ist und Ihr Eure Abrechnung eingereicht habt.

  • Stipendien haben eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Ein Stipendiat erhält monatlich bis zu 1.500 €. Nach 6 Monaten muss aber der Projektfortschritt nachgewiesen werden, damit das Stipendium weitere 6 Monate weiterlaufen kann.

Wer kann KEIN Stipendium erhalten?

Die Medienförderung RLP unterstützt keine Abschlussfilme.

Wie viele Anträge kann ich einreichen?

Pro Förderrunde ist nur ein Antrag möglich.

Ist eine Folgeförderung möglich?

Eine Folgeförderung ist erst möglich, wenn die laufende Förderung abgeschlossen ist.

Welche Dokumente / Dateien werden für die Antragstellung benötigt?

– Video (Veranschaulichung des Projektes in 60 Sekunden)
– Beschreibung der beantragten Maßnahme
– Visualisierungshilfe / Moods
– Finanzierungsplan
– Zeit- und Projektentwicklungsplan der beantragten Maßnahme
– Pitch-Deck (optional)
– Game-Design Dokumente (optional)
– Referenzprojekte (optional)
– Weitere Zertifikate (optional)

Für den Fall einer Förderzusage werden im zweiten Schritt folgende Dokumente benötigt:

– aktueller Handelsregisterauszug (optimalerweise chronologischer Abdruck)
– aktueller Finanzierungsplan (da zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Zusage einige Monate liegen können und sich bestimmte Bedingungen ggf. verändern)
– ggf. Verträge mit Dritten

PDF Vorschau der Hauptanträge

Diese PDFs dienen nur als reine Vorab-Information der Hauptanträge.
Sie sind nicht zum Ausdrucken und Ausfüllen gedacht!


PDF Vorschau Hauptantrag Audiovisuelle Werke
– PDF Vorschau Hauptantrag Games
– PDF Vorschau Hauptantrag Stipendien

Wie hoch sind die möglichen Förderzuschüsse für audiovisuelle Werke und Games?
Neugefasste De-minimis Verordnung (seit 1.1.2024)

Seit Anfang diesen Jahres gilt eine neue De-minimis-Verordnung. Im gewerblichen Bereich dürfen Unternehmen De-minimis-Beihilfen in Höhe von 300.000 Euro in drei Jahren gewährt werden, während die Grenze für DAWI-De-minimis-Beihilfen auf 750.000 Euro in drei Jahren hochgesetzt wurde. Der zu berücksichtigende Zeitraum bezieht sich auf „drei Jahre“. Die EU KOM hat nun klargestellt, dass unter „drei Jahren“ ein rollierender Zeitraum zu verstehen ist. Das heißt also, dass, wenn z. B. am 1.3.2024 eine De-minimis-Beihilfe nach der neuen De-minimis-Verordnung gewährt wird, für die bereits erhaltenen Beihilfen der Zeitraum vom 1.3.2021 bis 1.3.2024 zu berücksichtigen ist.
 
Aufgrund der Übergangsregel dürfen bis zum 30.06.2024 noch Beihilfen nach der alten Verordnung gewährt werden. Daraus ergibt sich für den Übergangszeitraum bis zum 30.6.2024, dass De-minimis-Beihilfen gestützt auf bestehende Beihilferegelungen (Förderregelungen) noch nach Maßgabe der Vorgaben der alten De-minimis-Verordnung mit bis zu 200.000 Euro in drei Steuerjahren gewährt werden können oder alternativ bereits gestützt auf die neue De-minimis-Verordnung nach deren Maßgabe bis zu 300.000 Euro jedoch unter Anwendung der neuen Berechnungsmethode eines rollierenden Zeitraums von drei ganzen Jahren. Ab dem 1.7.2024 können De-minimis-Beihilfen ausschließlich nach der neuen De-minimis-Verordnung gewährt werden.

Woher bekomme ich einen aktuellen Handelsregisterauszug?

Sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist, kann unter https://www.handelsregister.de kostenlos ein aktueller Auszug heruntergeladen werden.
Optimalerweise wird die Variante „CD“ (chronologischer Abdruck) gewählt.

Was muss im Abschlussbericht enthalten sein?

– Was wurde gemacht und warum?
– Was lief gut?
– Was lief nicht so gut und warum? Was waren die Konsequenzen?
– Was ist das Ergebnis?
– Wie geht es weiter?
Gern dürfen Bilder enthalten sein.
Das „Produkt“ der Förderphase muss vorgelegt werden.

Kann ich der Medienförderung RLP eine Demo-Version meines geförderten Games als Dokumentation vorlegen?

Ja, sehr gerne. Wir nutzen die Demo-Version dann z.B. auf Messen oder bei anderen Gelegenheiten, um für das Game und die Medienförderung RLP zu werben.