Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO für Foto- und Videoaufnahmen von Veranstaltungen durch die Medienförderung Rheinland-Pfalz:

Verantwortliche Stelle:
Medienförderung Rheinland-Pfalz GmbH
Wallstraße 11, 55122 Mainz
datenschutz@medienanstalt-rlp.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Die Medienförderung RLP fertigt während Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen an, um ihre Aufgaben gemäß dem Landesmediengesetz zu erfüllen. Die rechtliche Grundlage für das Anfertigen und Veröffentlichen von Fotos und Videos ergibt sich in der Regel aus Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 LDSG oder einer spezielleren Rechtsgrundlage, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.

Freiwilligkeit der Einwilligung:
Da im Bereich der Aufgabenerfüllung von öffentlichen Stellen die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Regel nicht freiwillig ist, beruhen Einwilligungen in solchen Fällen nicht auf einer freien Entscheidung der betroffenen Personen. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ergibt sich stattdessen aus den vorgenannten Bestimmungen.

Einwilligung bei fehlenden Zwängen:
Wenn es für Besucher*innen keine Zwänge gibt, in das Anfertigen und Veröffentlichen von Bildmaterial einzuwilligen, können Einwilligungen der abgebildeten Personen eingeholt werden. In solchen Fällen müssen Einwilligungen freiwillig erfolgen, und die betroffenen Personen müssen darüber informiert werden, dass sie die Einwilligung ohne negative Konsequenzen ablehnen können.

Rechte der betroffenen Personen:
Die betroffenen Personen haben das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Nicht zur Veröffentlichung ausgewählte Bilder müssen unverzüglich gelöscht werden. Gegen bereits veröffentlichte Bilder kann Widerspruch eingelegt werden, woraufhin die öffentliche Stelle die weitere Veröffentlichung prüfen wird.

Dauer der Veröffentlichung von Bildmaterial:
Die Medienförderung RLP wird die Informationen in Form von Bildmaterialien regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und öffentliche Relevanz überprüfen. Es wird bewertet, ob das Bildmaterial noch zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. In der Regel bedeutet dies, dass Bildmaterial in einer Online-Mediathek oder einem Bildarchiv nicht unbegrenzt bereitgehalten werden kann. Der angemessene Zeitraum für die Speicherdauer im Internet beträgt maximal zwei Jahre, wie es der/die Landesbeauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) empfiehlt.

Datenschutzbeauftragter:
Carsten Geis 
Im Linsenbusch 20a
67146 Deidesheim 

Beschwerderecht:
Die betroffenen Personen haben das Recht, bei der zuständigen Datenschutzbehörde eine Beschwerde einzureichen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Medienanstalt RLP gegen die Datenschutzgesetze verstößt.

Mainz, den 13. März 2026


Verena Schmidt
Geschäftsführerin