Für den Bereich ‚Postproduktion, Portierung, Verwertung und Public Relations‘ steht für das Jahr 2026 ein Sondertopf in Höhe von 15.000 € nach formloser, schriftlicher Beantragung bei der Geschäftsführung der Medienförderung RLP zur Verfügung.
Es gelten unsere Förderrichtlinien hier nachzulesen.
Unter Darlegung der zu fördernden Maßnahmen gemäß Absatz 4 der Förderrichtlinien können bis zu 5.000€ im Einzelfall gefördert werden.
Die Entscheidung trifft die Geschäftsführung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet bis die Mittel des Sondertopfes ausgeschöpft sind.
Der Abschluss der Maßnahme und die Verwendungsnachweise sind innerhalb von 6 Monaten gemäß den Regularien ‚Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung‘ (ANBest-P) einzureichen.
Auszug Absatz 4 der Förderrichtlinien:
Förderung Postproduktion, Portierung, Verwertung und Public Relations
4.1. Für die Postproduktion von Audio-, Audiovisuellen Werken und Games kann eine Förderung gewährt werden. Ebenso gefördert werden können Verwertungsmaßnahmen für Audio- und Audiovisuelle Werke, Verleih- und Vertriebsmaßnahmen sowie Publisher- Maßnahmen und Portierung für Games.
4.2. Weiterhin kann auch zur Herstellung von barrierefreien Zugängen und Untertiteln eine Förderung gewährt werden.
4.3. Für durch die Medienförderung RLP geförderte Audio- und Audiovisuelle Werke und Games kann zur Festival-/ Messepräsentation, für regionale Premieren und/oder für sonstige PR-/Promotionsmaßnahmen eine Förderung gewährt werden.
4.4. Bevorzugt werden im Bereich Verwertung Anträge, die einen Beitrag zur Entwicklung der europäischen Medienkultur leisten, die im besonderen medienkulturellen und/oder medienwirtschaftlichen Interesse des Landes Rheinland-Pfalz liegen. Insbesondere ist dies der Fall, wenn es sich um Medienproduktionen handelt, die von Rheinland-Pfalz gefördert wurden.
Die Medienförderung RLP GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Unterstützt wird sie vom Land Rheinland-Pfalz, dem SWR und dem ZDF.
Für Rückfragen:
Verena Schmidt
Geschäftsführerin
Tel.: +49 172 679 4974 ● schmidt@mf-rlp.de